Durch den unterschiedlichen Aufwand der einzelnen Einheiten und Kurse variieren die Gebühren und werden
im Vorfeld gemeinsam besprochen und festgelegt.
Je nach Zielsetzung der Maßnahme können Sie sich an Ihre Krankenkasse (Heilmethode), das Sozialamt (im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe) oder das Jugendamt (Hilfe zur Erziehung) mit der Bitte
um Kostenübernahme wenden. Grundsätzlich ist die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd aber eine freiwillige Leistung der Kostenträger.